Montag, 2. März 2015

Förderprogramm "stationäre Solarstromspeicher III"

Das Land Oberösterreich hat eine neue Förderaktion für stationäre Solarstromspeicher beschlossen. Darüber freuen dürfen sich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die einen Solarstromspeicher für die Nutzung im Haushalt installieren möchten.


Die wichtigsten Eckdaten

Das Sonderförderprogramm "stationäre Solarstromspeicher 3" tritt mit 4. Mai 2015 in Kraft und endet sobald das Förderkontingent (für etwa 200 Anlagen) ausgeschöpft ist!

Gefördert werden:

  • Ankauf und Installation von stationären Solarstromspeichern auf ausschließlich Lithium-Technologie-Basis für die Eigenverbrauchsoptimierung von Photovoltaikanlagen bis max. 50 kWp
  • bis zu 400 Euro je kWh Nennkapazität (max. 50% der Brutto-Anschaffungskosten)
  • maximal 6 kWh Nennspeicherkapazität des Speichers (jedoch größeres Speichersystem möglich)

Unser Service für Sie

  • Beratung & Unterstützung bei der Förderantragstellung
  • Auf Wunsch: Vorausgefülltes Antragsformular
  • Gerne bereiten wir für Sie auch die erforderliche Kostenaufstellung vor

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • die Umsetzung bzw. Abrechnung der Anlage kann bis maximal 12 Monate nach der Fördergenehmigung erfolgen
  • Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern für die Dauer von zumindest 5 Jahren
  • Hauptwohnsitz und Anlagenstandort müssen ident sein
  • der Solarstromspeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • die Förderung ist auf ein Speichersystem je Photovoltaikanlage und Gebäude beschränkt
  • zudem spezielle technische Kriterien

Ablauf der Förderung

I) Erforderliche Unterlagen VOR Umsetzung der Maßnahme:
  • Antragsformular Land OÖ (ab 4. Mai 06:00 unter: www.ooe.gv.at > Themen > Umwelt > Förderungen > Umwelt und Energieförderungen im Nichtwohnbereich > Förderungen Effiziente Energienutzung > Förderprogramm stationäre Solarstromspeicher)
  • Kostenaufstellung mit Angeboten inkl. Installationskosten
II) Einreichung:
  • Antragstellung ausschließlich online unter: solarstromspeicher.us.post@ooe.gv.at
  • Es muss je Förderfall ein eigener Antrag gestellt werden
III) Beurteilung & Genehmigung:
  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Förderungsteams prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird auf Basis der prognostizierten Kosten ein vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
  • Nach Genehmigung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
IV) Installation des Solarstromspeichers

V) Erforderliche Unterlagen NACH Umsetzung der Maßnahme
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen inkl. Installationskosten
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus erneuerbarer Energie durch unterschriebenen Stromliefervertrag oder Stromrechnung. Es gilt der Händlermix.
  • Bestätigungsblatt
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen. Alle angeführten Unterlagen müssen elektronisch per E-Mail an: solarstromspeicher.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.

VI. Auszahlung:
Nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen sowie aller notwendigen Unterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollte der tatsächliche Rechnungsbetrag geringer sein als das Angebot, so reduziert sich die Förderung entsprechend.


Wenden Sie sich bei Interesse bitte rechtzeitig an uns. Erfahrungsgemäß ist das Förderkontingent sehr schnell vergriffen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne
unter +43 (0) 7215 38200-11 zur Verfügung.

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