Der Einspeisetarif für
neue Photovoltaik-Anlagen wird künftig bei 11,50 Cent pro Kilowattstunde
(kWh) liegen. Um die dezentrale Eigenversorgung anstatt nur einer
Volleinspeisung in das Netz voranzutreiben, bleibt der Zuschuss von 30
Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro pro Kilowatt bleibt unverändert.
Diese Tarife werden dazu führen,
dass mit demselben PV-Förderkontingent mehr Anlagen als 2014 unterstützt
werden können.
Für die Abwicklung der Vergabe
ist wie gehabt die Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) zuständig.
Die
Anträge auf Förderung von Ökostromanlagen können am 07.01.2015 ab 17:00 Uhr
und ausschließlich online über die Website eingebracht werden.
Weitere wichtige
Informationen zur Fördervergabe 2015:
- Es ist zu beachten, dass ein gültiger Förderantrag unbedingt vor Beginn der baulichen Maßnahmen eingereicht werden muss. Wurde bereits mit den baulichen Maßnahmen begonnen, besteht eine Kontrahierungspflicht nur mehr zum Marktpreis.
- Mit der Änderung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ausgegeben am 11.11.2014) sind ab 2015 Anlagen, welche auf einer Freifläche errichtet werden sollen, nicht mehr förderfähig.
- Auch Anlagen größer als 200 kWp können 2015 nicht mehr gefördert werden.
Wir unterstützen natürlich
bei Bedarf sehr gerne wieder bei Ihrem Ansuchen!
Foto: RainerSturm / pixelio.de |