Dienstag, 2. September 2014

Förderprogramm "stationäre Solarstromspeicher"

Seit 1. September 2014 können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich eine Förderung für den Ankauf und die Errichtung von stationären Solarspeichern auf Lithium-Technologie-Basis beantragen. Die stationären Solarstromspeicher müssen allerdings notstromfähig sein bzw. muss die Notstromfähigkeit vorgesehen und nachrüstbar sein.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
  • die Förderung beläuft sich auf bis zu 800 Euro je kWh Nennkapazität oder maximal 50 Prozent der Brutto-Anschaffungskosten
  • gefördert werden ausschließlich stationäre Speichersysteme auf Lithium-Basis
    und maximal eine geförderte Nennkapazität von 6 kWh
  • Anlagen mit Tarifförderung sind nicht förderfähig (nur Eigenverbrauchs-Anlagen
  • die Förderhöhe kann sich zusätzlich um 500 Euro erhöhen, wenn Daten vom Förderwerber zur wissenschaftlichen Auswertung erfasst und zur Verfügung gestellt werden
  • VOR der Maßnahmenumsetzung müssen ein Antragsformular des Landes Oberösterreich sowie eine Kostenaufstellung mit Angebot für die beantragte Solarstromspeicheranlage inklusive Installationskosten eingereicht werden
  • das Sonderförderprogramm tritt mit 1. September 2014 in Kraft und endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31. Dezember 2015
  • nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen sowie aller erforderlichen Unterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen (ein vorläufiger Fördervorschlag wird bereits nach Genehmigung übermittelt)


Eine ausführliche Beratung sowie nähere Informationen zur Förderaktion erhalten Sie natürlich gerne unter 07215 / 38200-11.

Details zum Förderprogramm finden Sie außerdem unter www.land-oberoesterreich.gv.at.

Den Förderungsantrag können Sie hier herunterladen:
Solarstromspeicher (UWD-US/E-60)